Verkauf von gebrauchten Spritzgießmaschinen - Ankauf- Transport

AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Europnet IMM sp. z o.o. sp.k

  1. Verbindlichkeit und Vertragsabschluss
    Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen der Europnet
    IMM sp. z o.o. sp.k, im folgenden Europnet. Sie sind wesentlicher Bestandteil der Lieferverträge und
    gelten durch Auftragserteilung als anerkannt. Sie gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für
    die zukünftigen Verträge. Abweichende/entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer
    Vertragspartner sind nur dann gültig, wenn Europnet ausdrücklich/schriftlich ihrer Geltung
    zugestimmt hat. Sollte der Vertragspartner hiermit nicht einverstanden sein, muss Europnet hierauf
    sofort schriftlich hingewiesen werden. Für diesen Fall behält sich Europnet vor, seine Angebote
    zurückzuziehen, ohne dass gegen Europnet Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können.
    Soweit Lieferungen außenwirtschaftlichen Verpflichtungen, (gem. AWG, AWV, Dual-Use-VO,
    KWKG, (US) Exportkontrollrecht/Embargo-Recht) unterliegen, wird der Käufer eigenverantwortlich
    sämtliche Bestimmungen beachten. Erforderliche Genehmigungen wird der Käufer einholen.

  2. Angebote
    a) Angebote sind freibleibend, unverbindlich und gelten vorbehaltlich Materialeindeckungsmöglich-
    keiten. Der Zwischenverkauf und Irrtum bleiben vorbehalten. Preise gelten nur dann als Festpreis,
    wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist.
    b) Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und
    Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
    bezeichnet sind.
    c) Hilfe bei Inbetriebnahme:
    Europnet entsendet einen Techniker, der den Kunden bei der Inbetriebnahme der
    Maschine im Trockenlauf mit seinem Fachwissen unterstützt. Die Verantwortung für die
    Inbetriebnahme liegt allein beim Kunden. Die Entsendung entfolgt für maximal einen Tag,
    bei Großmaschinen ab einer Tonnage von 200 Tonnen zwei Tage.
    Unterstützung bei Inbetriebnahme beinhaltet die Funktionstüchtigkeit im Handbetrieb der
    Komponenten Schließeinheit
    und Spritzeinheit.
    Sollte im Trockenlauf festgestellt werden, dass Teile ausgetauscht werden müssen oder
    zusätzlich erforderlich sind, trägt sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten
    der Kunde.
    d) Inbetriebnahme:
    Europnet entsendet einen oder mehrere Techniker, der verantwortlich die Maschine
    Im Trockenlauf in Betrieb nimmt. Da es sich um eine Gebrauchtmaschine handelt, kann
    es vorkommen, dass Schläuche, Dichtungen und andere Verschleißteile nicht in einem
    neuwertigen Zustand sind. Weisen diese einen Defekt auf, werden diese auf Kosten der Europnet
    ausgetauscht.

  3. Preise
    a) Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, in EURO ab Werk einschließlich Verladung
    im Werk jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer.
    Zölle und sonstiger öffentlicher Abgaben, soweit solche anfallen.
    b)
    Lieferungen werden ausschließlich auf Anweisung und auf Kosten des Käufers transportiert,
    verpackt und (transport)versichert. Auf Verlangen ist das Verpackungsmaterial und Leihweise zur
    Verfügung gestellte Hilfsgeräte unverzüglich fracht- und kostenfrei zurückzusenden.

  4. Aufträge
    Nach Bestellung / Auftragseingang erstellt der Verkäufer an den Besteller eine Proforma-Rechnung /
    Rechnung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist, soweit nicht anders vereinbart, sofort fällig.
    Erfolgt innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab dem Ausstellungsdatum der Proforma-Rechnung /
    Rechnung bzw. der vereinbarten Fälligkeitsfrist kein Zahlungseingang auf das ausgewiesene
    Bankkonto des Verkäufers, wird gegenüber dem Besteller die Reservierung der Ware aufgehoben.
    Die Annahme eines Auftrages verpflichtet den Verkäufer nicht zur Annahme von
    Anschlussaufträgen zu gleichen Konditionen.

  5. Rücknahme
    Eine Rücknahme gelieferter Maschinen, Teile wird ausgeschlossen.
    4. Lieferumfang und Lieferzeit
    a) Die Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab Werk, frei LKW verladen.
    b) Bis zum Versand der Lieferung sind (geringfügige) technische Änderungen/Verbesserungen
    gestattet. Insbesondere sind solche technischen Änderungen zulässig, die bei Vertragsabschluss noch
    nicht vorhersehbar waren und auf die Erbringung des vereinbarten Leistungsumfanges positive Aus-
    wirkungen haben. Die Lieferzeiten ergeben sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien und
    sind annähernd. Ihre Einhaltung durch Europnet setzt voraus, dass alle kaufmännischen /technischen
    Fragen zwischen den Vertragspartnern geklärt sind und der Käufer alle ihm obliegenden
    Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen Bescheinigungen/Genehmigungen, die
    Leistung der vereinbarten Zahlung und rechtzeitige Materialbeistellungen, erbracht hat; ist dies nicht
    der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit Europnet die
    Verzögerung zu vertreten hat.
    c) Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger/rechtzeitiger Selbstbelieferung. Bei
    nicht fristgerechter Lieferung durch Zulieferer von Europnet ist auch Europnet von der Einhaltung
    der Lieferfrist entsprechend entbunden; dies setzt voraus, dass Europnet ordnungsgemäß bestellt hat.
    d) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk Europnet
    verlassen hat oder Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – au-
    ßer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Mel-
    dung der Abnahmebereitschaft. Werden der Versand bzw. die Abnahme/Entgegennahme des Liefer-
    gegenstandes aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend ei-
    nen Monat nach Meldung der Versand- und Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung ent-
    standenen Kosten berechnet.

  6. Gefahrübergang
    Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand das Lager des Verkäufers oder
    den Ladeort verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Europnet noch
    andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Der
    Käufer verpflichtet sich auf eigene Kosten eine Versicherung abzuschließen, die die insbesondere
    hiermit verbundenen wirtschaftlichen Risiken angemessen abdeckt. Transportschäden sind
    grundsätzlich dem Frachtführer zu reklamieren. Unabwendbare Ereignisse oder andere
    unvorhergesehene Umstände, die die Lieferung unmöglich machen, geben dem Verkäufer das Recht
    ohne Verpflichtung auf Nachlieferung vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des
    Käufers ist ausgeschlossen

  7. Eigentumsvorbehalt
    Europnet behält sich das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen (Vorbehaltsware) bis zur
    vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis sämtliche Forderungen Europnet aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verarbeiten, solange er sich mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber Europnet nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im einzelnen gilt folgendes:
    a) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für Europnet unentgeltlich. Der Käufer wird sie gegen übliche/betriebsspezifische Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser o. ä. im wirtschaftlich angemessenen Umfang versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden dieser Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige zu Ersatz verpflichtete Dritte zustehen, an Europnet in Höhe der Forderung von Europnet ab. Europnet nimmt die Abtretung hiermit an.
    c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung eines Insolvenzverfahrens ist der Verkäufer zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

  8. Gewährleistung
    Für gebrauchte Maschinen und Teile ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hätte dem Käufer bekannte Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.

  9. Haftung (Schadenersatz/Aufwendungsersatz)
    1) Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von Europnet IMM sp. z o.o. sp.k infolge unterlassener oder fehlerhafter Beratung vor oder nach Vertragsschluß oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten (z. B. Bedienungs- oder Wartungsanleitung) vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, Ansprüche des Käufers werden ausgeschlossen.
    2) Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstandenen sind, haftet Europnet IMM sp. z o.o. sp.k
    – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
    1. bei Vorsatz,
    2. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter,
    3.bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
    4. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat,
    5. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

    Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Europnet IMM sp. z o.o. sp.k auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

  10. Zahlungen
    Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers vor Verladung bzw. Versand der Ware ohne Abzug zahlbar.

  11. Anwendbares Recht/Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Aachen. Als Gerichtsstand gilt, wenn die Vertragsparteien Kaufleute sind, Aachen als vereinbart.

  12. Rechtswirksamkeit, Datenschutz
    Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Käufers ersetzt.

  13. Sonstiges
    Die Parteien vereinbaren für alle etwa zu treffenden Abreden Schriftform. Mündliche (abweichende) Nebenabreden bestehen nicht. Sie bedürfen in jedem Einzelfall zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung dieser Bestimmung. Der Käufer hat Europnet auf Eigenschaften der Liefergegenstände gesondert hinzuweisen, auf die dieser besonderen Wert legt. Ein Mangel liegt im Sinne dieser Regelungen nicht vor, wenn ein entsprechender Hinweis durch den Käufer nicht erfolgte und es sich um Eigenschaften handelt, die der Käufer der Art der Kaufsache nach nicht erwarten kann.